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Protokoll 14.11.2006

Protokoll
der Sitzung des Ausschusses Ärzte/MDK am 14.11.2006 in Hamburg

Anwesend waren:

Dr. med. Björn Buxell, Hamburg
Thomas Koch, Flensburg
Pastor Jens-Hinrich Pörksen, Lübeck
Dr. med. Sven Warrelmann, Norderstedt

Nicht anwesend:

Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel

Von der Geschäftsstelle:

Dr. med. Cordelia Andreßen, Kiel

Aus dem Vorstand der Ärztekammer wird zukünftig Herr Dr. Sellschopp teilnehmen. In einer Vorstellungsrunde wird dargelegt, aus welchen Gremien bzw. durch welche Mitgliedschaft – und dann auch wieder als Multiplikator in die jeweiligen Gremien zurück – die einzelnen Personen ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in den Ausschuss transportieren können:

  • Herr Koch als Mitglied des Krankenhaus- und des Strukturausschusses sowie der Kammerversammlung;
  • Herr Pörksen als Patientenombudsmann und oftmals involviert, wenn Patienten, insbesondere in Pflegefragen und bei der Heilmittelversorgung, „durch das Raster fallen“;
  • Herr Dr. Warrelmann im Vorstand des Hausärzteverbandes und Mitglied im beratenden Ausschuss Allgemeinmedizin bei der Kassenärztlichen Vereinigung;
  • Herr Dr. Buxell, der als leitender Arzt des MDK einerseits mit den Beschwerden gegen den MDK umgehen muss, andererseits aber auch in seiner Institution und insbesondere gegenüber den auftraggebenden Krankenkassen immer wieder bemüht ist, schlanke und möglichst unbürokratische Verwaltungsverfahren zu fördern.

Als Ärgernisse im Kontakt mit dem MDK werden in einer ersten Runde genannt:

  • die Papierflut,
  • das Entstehen einer „Rechtfertigungsmedizin“ beim Krankenhausarzt,
  • die routinemäßigen Nachfragen, sobald die untere Grenzwertverweildauer erreicht wird.

Herr Koch macht deutlich, dass im Krankenhaus im Gegensatz zur Niederlassung der einzelne Arzt viel weniger direkt erfährt, welche möglicherweise beanstandete Konsequenz seines Handelns besteht. Dies werde dann jeweils mehr in der kaufmännischen Abteilung abgewickelt. Die Anfragen erreichen nicht die auslösenden Ärzte, die manchmal aus Unkenntnis bestimmte Entscheidungen träfen. Außerdem müsse der Krankenhausarzt nicht wie der Niedergelassene den Patienten vermitteln, warum aufgrund der Einschränkungen durch die Sozialgesetzgebung bestimmte Leistungen nicht erbracht werden könnten. Herr Dr. Buxell ist der Auffassung, dass eine andere Kommunikationsbrücke zwischen den Ärzten des MDK und dem jeweiligen Kollegen vor Ort entstehen müsse.

Im Dialog mit Herrn Dr. Warrelmann wird herausgearbeitet, dass der Arzt zwar einerseits Anwalt des Patienten sei. Angesichts manchmal aber überzogener Anspruchshaltung müsse er auch gleichzeitig Anwalt der Solidargemeinschaft sein, da es auch um Gerechtigkeit im System gehe und nicht nur bezüglich des einzelnen Patienten.

Herr Dr. Buxell führt aus, dass das Formularwesen zwar teilweise leidvoll empfunden werde, es sei aber andererseits auch der Versuch, eine möglichst solide Informationsbasis herzustellen. Andererseits sei es oftmals auch gar nicht vom MDK „verschuldet“ sondern durch die Vertragspartner – wie z. B. im Manteltarif – hervorgerufen. Er mahnt dazu, eine Redlichkeit der Argumentation einkehren zu lassen. Gerne wolle er aber daran arbeiten, eine Verständigung zu erzielen, über welchen Weg man Auskünfte anfordern solle.

Herr Pörksen möchte wissen, wann ein Patient zur persönlichen Untersuchung einbestellt werde und wann dieses Verfahren sinnvoll sei. Herr Dr. Buxell erläutert, dass der MDK weitgehend von der persönlichen Begutachtung Abstand genommen habe, weil die eigenen medizinischen Möglichkeiten in den Dienststellen sehr eingeschränkt seien und weil man nicht zum „Obergutachter“ der Kollegen, die schließlich ihre Befunde vorlegten, werden könne und wolle.

Frau Dr. Andreßen bittet darum, gemeinsam die großen Linien sowie die Struktur der Arbeit des Ausschusses zu definieren. Diese sollen sein:

  1. Aufzeigen welche Funktionen der MDK tatsächlich hat und welche Dinge direkt von den Krankenkassen entschieden werden, ohne dass der MDK einbezogen wird. Das bedeutet, Aufklärung über sozialmedizinische Gesetzlichkeiten zu betreiben: Wen spricht man wann an? Was mache ich wenn..., z. B. im Übergang von ambulant zu stationär.
  2. An Beispielen grundsätzliche Dinge herauszuarbeiten. Vorschlag Herr Koch: Leberpunktion, Sondenversorgungstechniken.
  3. Ein Beschwerdemanagement aufbauen, Kasuistiken, Konstellationen, Dokumentationen besprechen.

Herr Dr. Buxell macht deutlich, dass der MDK keine leistungsrechtliche Abmachung treffen kann. Er könne aber „Kummerkasten“ im Verhältnis zu den Krankenkassen sein und dafür sorgen, dass „der Brief in den richtigen Schlitz gesteckt wird“.

Nach Diskussion dieser verschiedenen Vorschläge wird für die kommende Arbeit folgendes vereinbart:

  1. Aufklärung: Ansprechpartner öffentlich machen, Kommunikationswege verkürzen, um Formularwesen zu vermindern.
  2. Mit Patientenansprüchen sachgerecht umgehen. Mittel und Wege zur sozialmedizinischen Kanalisierung finden. Den Ärzten argumentativ den Rücken stärken gegenüber Ansprüchen der Patienten.
  3. Kasuistiken besprechen und ein noch besseres Beschwerdemanagement im MDK aufbauen.

Das nächste Treffen ist für den 17.01.2007 vereinbart.
 

Ansprechpartner

Bärbel Kühl
Tel.: 04551/803 - 120
Fax: 04551/803 - 188
E-Mail: ausschuss-mdk@aeksh.org