Protokoll 17.01.2007
Protokoll
der Sitzung des Ausschusses Ärzte/MDK am 17.01.2007 in Hamburg
Anwesend waren:
Dr. med. Björn Buxell, Hamburg
Thomas Koch, Flensburg
Pastor Jens-Hinrich Pörksen, Lübeck
Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel
Dr. med. Sven Warrelmann, Norderstedt
von der Geschäftsstelle:
Dr. med. Cordelia Andreßen, Kiel
Tanja Holst-Oldenburg, Oering
Grundsatzpunkte der zukünftigen Ausschussarbeit:
1. Aufgabenverteilung zwischen Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst herausarbeiten und für eine optimale Kommunikation zur Kollegenschaft sorgen.
2. An Beispielen Grundsatzentscheidungen und sozialmedizinische Implikationen herausarbeiten
3. Beschwerdemanagement aufbauen (Internetpräsenz, E-Mail)
Es wird beklagt, dass offenbar als Folge einer EDV-Routine bei Entlassung des Patienten am Tag der unteren Grenzverweildauer nachgefragt werde, warum der Patient nicht früher entlassen worden sei. Hierzu wird klargestellt, dass diese Fragen größten Teils aus einer Standardabfrage-Systematik der Krankenkasse entstünden und nicht, wie fälschlicher Weise angenommen, vom MDK kämen.
Der MDK sei ohnehin bei der Abarbeitung der Gutachtenaufträge bereits weit im Rückstand. Sinnvoll wäre ein Stichprobenverfahren, wie die KV es durchführt.
Patienten, die auf eigenen Wunsch zum Zeitpunkt der unteren Verweildauer das Krankenhaus verlassen, sollten als „selbst entlassen“ gekennzeichnet werden, um Nachfrage-Bürokratie zu vermeiden.
Herr Dr. Buxell wird prüfen, ob es bereits eine solche Kennziffer gibt. Des Weiteren bittet er um Kasuistiken, um dann in den einzelnen Fällen klären zu können, von wem aus die Prüfung für die „Verweildauer“ angeordnet worden ist.
Da der MDK ein Non-Profit-Unternehmen ist, berichtet Herr Dr. Buxell, dass er froh wäre, wenn die Krankenkassen nicht wie bisher diese Flut von Anfragen stellten. Zur Zeit liegen die Bearbeitungszeiten bei ca. ½ Jahr! Der MDK will dem entgegenwirken, indem den Krankenkassen ein geändertes Fall-Management vorgestellt werden soll. Es sollen Schulungen für die Sacharbeiter angeboten werden.
Fallbeispiele:
1. Behandelnder Arzt hält eine häusliche Krankenpflege nicht für sinnvoll hält, weil z. B. der Ehepartner den Patienten noch sehr gut und ausreichend selber versorgen kann. Der von den Angehörigen kontaktierte Pflegedienst schlägt vor, zur Durchsetzung einer Pflege einen anderen Arzt zu konsultieren.
Die Ärzte sollten angehalten werden das Umfeld eines Patienten genauer zu hinterfragen, um gegenüber dem „Patientenwillen“ gute Argumente zu haben.
Es wird ein hohes Missbrauchspotenzial gesehen, vor allem bei der Genehmigung von Pflegestufen. Der Hausarzt sollte sich nicht nötigen lassen.
Es wird herausgearbeitet, dass bei der Pflegebegutachtung nach SGB XI die Befragung des Hausarztes nicht vorgesehen sei.
Ein weit verbreitetes Missverständnis bei Patienten und Angehörigen sei es, dass es bei der Pflege nicht um einen Entschädigungstatbestand – wie beim Schwerbehindertenrecht – gehe. Insofern hat das Vorliegen eines Schwerbehindertengrades keine prädiktive Wirkung auf den Anspruch nach SGB XI. Hier geht es lediglich um den Ersatz von fehlenden Aktivitäten des täglichen Lebens. Außerdem müsse immer wieder auf die „Rationalitätenfalle“ aufmerksam gemacht werden – die längerfristige Einzahlung in die Pflegeversicherung bewirkt keinen Anspruch auf Entnahme.
Bei der Genehmigung von Therapien etc. muss ein definiertes Behandlungsziel vorliegen.
2. Ein ähnliches Problem – Konflikt zwischen den Wünschen des Patienten und der medizinischen Indikation – wird bei der Heilmittelverordnung gesehen.
Herr Pörksen trägt einen Fall vor, in dem eine Selbsthilfegruppe die Weigerung eines Arztes auf Heilmittelverordnung für einen Schlaganfallpatienten mit Hinweis auf seine Budgetierung beklagt. Anhand dieses Beispiels wird herausgearbeitet, in welchen Fällen und in welchem Umfang solche Verordnungen sachgerecht und sozialmedizinisch vertretbar sind. Hier muss die Aufklärungsarbeit intensiviert werden.
3. Herr Koch sieht ein Problem bei der Vorbegutachtung geplanter Krankenhausbehandlung: Hier erfolge die Aktenanforderung relativ undifferenziert und schrotschussartig. Er bittet darum, die Krankenkassenmitarbeiter dahingehend zu schulen, dass sich die Anfrage auf das zu behandelnde aktuelle Krankheitsgeschehen konzentriert.
4. Er definiert ein weiteres Problemfeld bei Leberpunktionen. Die aus seiner Sicht medizinisch absolut gerechtfertigte Krankenhausaufnahme für eine Nacht wird regelmäßig per Standardanfrage hinterfragt. Herr Dr. Buxell wird klären, ob dies unterbunden werden kann.
5. Herr Dr. Buxell greift ein immer wieder auftretendes Missverständnis auf; bei Unzufriedenheit mit einer gutachterlichen Stellungnahme wird oft beklagt, dass der Gutachter in dem jeweiligen Fachgebiet keine Expertise (nicht der betreffende Facharzttitel) habe. Dies sei aber in den seltensten Fällen tatsächlich nötig, da es meist um grundsätzliche sozialmedizinische Fragestellungen gehe. Die Frage der „Augenhöhe“ hänge sehr von dem jeweiligen Sachverhalt ab. Dort wo es zwingend um die detaillierte Facharztkompetenz gehe, werde diese gutachterlich eingeholt.
Das nächste Treffen ist für den 18.04.2007 vereinbart.




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